Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Deutschland sein?

In Deutschland müssen Bauherren, die ein Gartenhaus errichten möchten, die staatlichen Bestimmungen zur Genehmigungspflicht und zu den Abmessungen einhalten. In welchem Umfang ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist und welche Abmessungen eingehalten werden müssen, hängt von der jeweiligen Lage des Gartenhauses ab.

Länderbesonderheiten beachten

In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen hinsichtlich der Genehmigungspflicht, sodass eine Baugenehmigung in einigen Fällen nicht erforderlich ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Bauherren vor dem Bau eines Gartenhauses die Bestimmungen in dem Land überprüfen, in dem sie sich befinden. Überprüfen Sie beispielsweise, ob Sie eine Genehmigung des Bürgermeisters benötigen, ob Sie die Gebäudegröße begrenzen müssen oder ob das Gartenhaus direkt an das Grundstück angebaut werden muss.

Grundsätzliche Regelung

Grundsätzlich gilt, dass ein Gartenhaus in Deutschland ohne Genehmigung bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Höhe von 2,50 Metern errichtet werden kann. Ist das Gartenhaus größer, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Allerdings kann es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede geben. Daher ist es wichtig, sich vor dem Bau über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

Abstandsflächen einhalten

Außerdem muss die so genannte Abstandsfläche eingehalten werden, d.h. auf privaten Grundstücken müssen ein Gartenhaus und andere Gebäude ausreichende Abstände zu bebauten Flächen haben. In der Regel beträgt der nötige Abstand drei Meter zu anderen Bauwerken sowie zur Grundstücksgrenze. Einzelheiten hierzu können in den jeweiligen Bauordnungen (BauO) nachgelesen werden.

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